Wald erleben

In der Schweiz gilt das freie Betretungsrecht des Waldbodens. Das im Zivilgesetzbuch geregelte Recht beinhaltet auch das freie Sammeln von Waldprodukten, wie zum Beispiel Beeren und Pilze, im «ortsüblichen Umfang» (nicht kommerziell).
Allerdings erlaubt dieses Recht nicht, den Wald zu befahren oder zu bereiten. Für den motorisierten Verkehr gilt im Wald ein allgemeines Fahrverbot. Fahrradfahrer und Reiter dürfen grundsätzlich nur befestigte Waldwege benutzen.

Waldgebiete in Wolfwil

Die Bewirtschaftungsform des Waldes wird laufend auf den neusten Stand der Erkenntnisse umstrukturiert. Der Wolfwiler Wald ist seit 1999 den strengen Richtlinien des FSC (Forest Stewardship Council) unterstellt, das unter anderem eine nachhaltige Nutzung und sorgfältige Bewirtschaftung für die Aufnahme voraussetzt.

Der Wolfwiler Wald ist unterteilt in sechs Teilwaldstücke:
Neuban, Eichban, Eimerechban, Hinterban, Höchban, Chienisban (mit Chli Aarli).

Feste im Wald -
Reservation Biotop im Eimerechban

Unterwegs im Wald

Wald und Hund

Viele einheimische Tiere pflanzen sich in den Frühlingsmonaten fort. In der sogenannten Brut- und Setzzeit schreibt der Kanton Solothurn vom 01. April bis 31. Juli Leinenpflicht für Hunde vor.

Jeder Kanton kann hierbei seine eigenen Regelungen erlassen. Art und Länge der Leine sind hierbei nicht vorgeschrieben. Durch eine gut festgehaltene Schleppleine kann somit sowohl dem Hund einerseits ein hinreichender Bewegungsradius gewährt werden, als auch die Wildtiere geschützt werden.

In Naturschutzgebieten herrscht generelle Leinenpflicht.

Und bitte: Entfernt stets die Hinterlassenschaften Eurer Lieblinge, allen zuliebe.

Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Regeln können mitunter drastisch sein:

  • Ahndung durch Busse der strafrechtlichen Zuwiderhandlung
  • Bei Verletzung des Wildtieres durch den Hund muss der Wildschaden zusätzlich ersetzt werden
  • Besitzer notorisch jagender Hunde können aufgrund «fahrlässiger Tierquälerei» belangt werden
  • Wildernde Hunde können durch den Jagdvorsteher oder ähnliche Personen abgeschossen werden

Wald und Pferd

Pferde waren im Wald beim Holzrücken früher bereits ein fester Bestandteil der Bewirtschaftung. Landwirtschaftliche Maschinen haben diese Aufgabe inzwischen fast vollumfänglich übernommen.

Wenn Ihr mit dem Pferd im Wald unterwegs sind, beachtet bitte, dass das generelle freie Betretungsrecht des Waldbodens für jedermann nicht fürs Reiten gilt.

Grundsätzlich gilt: Das Reiten ist im Wald auf eigene Gefahr auf besonders gekennzeichneten Waldwegen (Reitwegen) gestattet. Reiten querfeldein ist allerdings zu unterlassen. Es stört die Wildtiere, zerstört den Jungwuchs und beschädigt das Wurzelwerk der Bäume.

Und: auf dem Vita Parcours haben Reiter mit Pferd nichts verloren.

Wald und Velo / E-Bikes

Grundsätzlich gilt in Waldgebieten ein allgemeines Fahrverbot für Motorfahrzeuge, zu denen eigentlich auch E-Bikes gehören. Elektrovelos dürften jedoch auf offiziellen Waldwegen fahren, da sie grösstenteils den herkömmlichen Fahrrädern gleichgestellt seien, was die Verkehrsregeln angeht.

Der schnelle 1000-Watt-E-Bike-Motor muss jedoch im Wald ausgeschaltet werden. Diese Bikes fallen in die Kategorie Motorfahrrad und erreichen eine Maximalgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern.

Die langsameren E-Bikes zählen als Leichtmotorfahrrad mit maximal 25 km/h und können normal gefahren werden, solange es das Verkehrsschild am Anfang des Waldweges nicht anders gestattet.

Wald und Pilzler

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Generell gilt: gegenseitige Rücksichtnahme erleichtert das Miteinander. Der Wald ist für alle da. Bitte nicht querfeldein, das schädigt junge Pflanzen und Wurzeln und stört die Wildtiere.

Lieblingsplätze

Unser Wald ist für alle Kraft-, Erholungs- und Sportgebiet. Habt ihr besonders schöne Bilder unseres Waldes und seiner Bewohner, die ihr gerne teilen möchtet?

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