Die Bewirtschaftungsform des Waldes wird laufend auf den neusten Stand der Erkenntnisse umstrukturiert. Der Wolfwiler Wald ist seit 1999 den strengen Richtlinien des FSC (Forest Stewardship Council) unterstellt, das unter anderem eine nachhaltige Nutzung und sorgfältige Bewirtschaftung für die Aufnahme voraussetzt.
Der Wolfwiler Wald ist unterteilt in sechs Teilwaldstücke:
Neuban, Eichban, Eimerechban, Hinterban, Höchban, Chienisban (mit Chli Aarli).
Viele einheimische Tiere pflanzen sich in den Frühlingsmonaten fort. In der sogenannten Brut- und Setzzeit schreibt der Kanton Solothurn vom 01. April bis 31. Juli Leinenpflicht für Hunde vor.
Jeder Kanton kann hierbei seine eigenen Regelungen erlassen. Art und Länge der Leine sind hierbei nicht vorgeschrieben. Durch eine gut festgehaltene Schleppleine kann somit sowohl dem Hund einerseits ein hinreichender Bewegungsradius gewährt werden, als auch die Wildtiere geschützt werden.
In Naturschutzgebieten herrscht generelle Leinenpflicht.
Und bitte: Entfernt stets die Hinterlassenschaften Eurer Lieblinge, allen zuliebe.
Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Regeln können mitunter drastisch sein:
Pferde waren im Wald beim Holzrücken früher bereits ein fester Bestandteil der Bewirtschaftung. Landwirtschaftliche Maschinen haben diese Aufgabe inzwischen fast vollumfänglich übernommen.
Wenn Ihr mit dem Pferd im Wald unterwegs sind, beachtet bitte, dass das generelle freie Betretungsrecht des Waldbodens für jedermann nicht fürs Reiten gilt.
Grundsätzlich gilt: Das Reiten ist im Wald auf eigene Gefahr auf besonders gekennzeichneten Waldwegen (Reitwegen) gestattet. Reiten querfeldein ist allerdings zu unterlassen. Es stört die Wildtiere, zerstört den Jungwuchs und beschädigt das Wurzelwerk der Bäume.
Und: auf dem Vita Parcours haben Reiter mit Pferd nichts verloren.
Grundsätzlich gilt in Waldgebieten ein allgemeines Fahrverbot für Motorfahrzeuge, zu denen eigentlich auch E-Bikes gehören. Elektrovelos dürften jedoch auf offiziellen Waldwegen fahren, da sie grösstenteils den herkömmlichen Fahrrädern gleichgestellt seien, was die Verkehrsregeln angeht.
Der schnelle 1000-Watt-E-Bike-Motor muss jedoch im Wald ausgeschaltet werden. Diese Bikes fallen in die Kategorie Motorfahrrad und erreichen eine Maximalgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern.
Die langsameren E-Bikes zählen als Leichtmotorfahrrad mit maximal 25 km/h und können normal gefahren werden, solange es das Verkehrsschild am Anfang des Waldweges nicht anders gestattet.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.
Generell gilt: gegenseitige Rücksichtnahme erleichtert das Miteinander. Der Wald ist für alle da. Bitte nicht querfeldein, das schädigt junge Pflanzen und Wurzeln und stört die Wildtiere.
Unser Wald ist für alle Kraft-, Erholungs- und Sportgebiet. Habt ihr besonders schöne Bilder unseres Waldes und seiner Bewohner, die ihr gerne teilen möchtet?
Sendet uns über unsere Facebook Seite oder per Email info@bg-wolfwil die Bilder zu.